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Das neue Eichgesetz für Gläser und Karaffen

Ab dem 01.01.2015 gibt es eine neue EU-Richtlinie 2004/22/EG und deshalb werden zukünftig alle Schankgefäße (Gläser/Karaffen) rechtlich als Messgeräte angesehen und müssen eine CE-Kennzeichnung tragen.

Was bedeutet das für Sie als Gastronom?

Sie als Gastronom haben noch keine zusätzlichen Pflichten aus der neuen EU-Richtlinie. LUSINI als Hersteller ist verpflichtet alle geeichten Gläser und Karaffen im Sortiment zeitnah umzustellen und die geforderte CE-Kennzeichnung anzubringen. Durch die Konformitätserklärung wird bestätigt, dass die Gläser den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Was bedeutet die CE-Kennzeichnung und wo muss diese angebracht werden?

Die Platzierung der CE-Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Sie kann sowohl unter der Eiche direkt angebracht werden als auch auf dem Boden eines Glases.

Beispielabbildung eines Glas mit CE-Kennzeichnung und Beschreibung

Gibt es außer der CE-Kennzeichnung noch weitere Regelungen?

Ja, ab dem 01.01.2015 sind die Eichstriche 0,15 l und 0,33 l zulässig. Außerdem können ab sofort auch drei Eichstriche auf dem Glas oder der Karaffe angebracht werden.

Haben Sie Interesse an Gläsern mit der neuen Eiche oder an Gläsern mit mehreren Eichstrichen? Dann wenden Sie sich an unseren Personalisierungs-Service – wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen Ihre individuellen Gläser!

Konformitätserklärungen unserer Produkte zum Download

Sie finden die Konformitätserklärungen auf der Produktdetailseite des jeweiligen Produkt im Bereich "Downloads".